Betrugsmasche Nigeria

Published On: Samstag, 13.11.2010By Tags:

Noch immer ist eine der ältesten Betrugsmaschen im Internet der „Nigeria-Betrug“ oder „419-Scam“ äußerst erfolgreich.
Er wird seit den 70er-Jahren betrieben, zunächst mit Briefen, dann mit Fax-Sendungen und schließlich mit E-Mails, die weltweit zu Tausenden versandt werden. Dabei wird den Empfängern in einem „Geschäftsvorschlag“ versprochen, sie könnten große Summen verdienen, wenn sie helfen, ein Geschäft, meist einen Geldtransfer, in die Wege zu leiten und einen gewissen Betrag vorzuschießen. Auf das große Geld warten die Betrogenen dann allerdings ebenso vergeblich wie auf eine Rückzahlung des Vorschusses.

Der Wortgebrauch „Nigeria-Connection“ wurde in den 70er Jahren geprägt, ursprünglich bezogen auf eine Gruppierung von Betrügern, die vermutlich von Nigeria aus operiert hat. Inzwischen steht für den Begriff „Nigeria-Connection“ keine strukturierte Organisation mehr, sondern es handelt sich um viele kleinere Gruppen von Betrügern, deren Mitglieder zum Teil in Europa leben, zum Teil in Nigeria, Sierra Leone, Liberia, Mosambik und Südafrika, im Kongo, auch in Ägypten, Pakistan, Dubai und der Schweiz sowie in den USA, China und Kanada. Diese Banden haben sich auf bestimmte Betrugsmanöver wie Dokumentenfälschung und Kreditkartenbetrug spezialisiert. Mit den weltweit auftretenden Maschen versuchen die Kriminellen ahnungslosen Menschen viel Geld aus der Tasche zu ziehen.

Abzock-Methode
In viele Länder verschicken die Banden der so genannten „Nigeria-Connection“ täglich Betrugs-E-Mails oder Faxmitteilungen, in denen den Empfängern Provisionen bis in Millionenhöhe versprochen werden, wenn sie behilflich sind, beim Absender vorhandene Millionenbeträge außer Landes zu schaffen. „Behilflich sein“ bedeutet dabei, Vorschusszahlungen in beträchtlicher Höhe an den Absender zu entrichten.

Mit der Nachricht werden die Empfänger mit umständlichen oder altertümlich anmutenden Formulierungen gebeten, bei der „Rettung“ von „brachliegenden“ Millionensummen Beistand zu leisten. In haarsträubenden Geschichten wird berichtet, wo die Millionen Dollars herkommen und warum eine Privatperson, ein Geschäftsmann, eine Kanzlei oder eine Bank keinen Zugriff auf das Geld haben. Die Geschichten über die Herkunft und die Gründe für den vermeintlich notwendigen Auslandstransfer der Gelder sind vielseitig: Sie reichen von aufgetauchten Familienschätzen über politische Gründe, „Finanzhausvorschriften“ bis hin zu angeblicher Kriegsbeute. Tatsächliche politische und gesellschaftliche Veränderungen sowie Naturkatastrophen und Flugzeugabstürze werden geschickt in die Legenden eingeflochten.

Eine beliebte Masche ist die Nachricht, ein gebürtiger Landsmann sei verstorben und habe ein Millionenvermögen hinterlassen. Dem Adressaten wird angeboten, sich als Erbe „vorzustellen“ und nach erfolgreichem Coup das Vermögen untereinander aufzuteilen. Eine andere Masche der Betrüger ist, durch die Todesanzeigen in Tageszeitungen gefundene wohlhabende Familienmitglieder anzuschreiben und ihnen vorzuspiegeln, der Verstorbene hätte angeblich in Afrika gewinnbringend investiert und die Millionensummen seien nun abzuholen. Die überraschten Angehörigen haben natürlich von den „heimlichen“ Millionen nichts gewusst. Häufig werden die angeschriebenen Personen „eingeladen“ nach Afrika zu kommen, um dort „Dokumente zu unterzeichnen“. Die Treffen werden meist sogar in „öffentlichen Gebäuden“ angeboten.

In einem der nächsten Schritte kommt immer der Punkt, an dem der Fax- oder E-Mail-Empfänger aufgefordert wird zur Zahlung eines Vorschusses für irgendwelche Arten von Gebühren, Steuern, Anwaltskosten, Schmiergeldern etc., „damit die Geldüberweisung freigegeben wird“. Angeblich gibt es behördliche Stellen, die „die Überweisung genehmigen müssen“. Dabei werden oft auch „offizielle Dokumente“ vorgelegt. Bei der Aussicht auf einen Millionensegen wird so manch einer leichtsinnig und zahlt. In der Regel hört er dann nichts mehr von seinem „Geschäftspartner“. Oder – andere Variante – es werden immer neue Gebühren fällig. Oft beginnt das böse Spiel mit kleinen Summen und wird dann mit immer höheren Summen fortgeführt, bis der Betrogene von sich aus aufgibt. Eine weitere Masche: Von den Betrügern wird sogar ein Geldbetrag überwiesen mit der Bitte, nach Abzug der „Provision“ die Restsumme weiter zu überweisen. Danach wird der ursprüngliche Auftrag widerrufen, das „Opfer“ sitzt auf dem Kontofehlbetrag.

Summa summarum: Die versprochenen Millionen hat noch nie jemand gesehen.

„Vorschuss-Betrug: four one niner“ oder „419-Scam“
Es dürfte sich in den meisten Fällen um einen Vorschuss-Betrugsversuch handeln. Dieser „Advance Fee Fraud“ wird zum Teil nach einem entsprechenden Artikel im nigerianischen Gesetzbuch auch 419 („four one niner“) genannt. Strafrechtliche Ermittlungen verlaufen in der Regel ergebnislos, da die Täter im Ausland sitzen und Rechtshilfeersuchen gerade bei afrikanischen Staaten selten von Erfolg gekrönt sind.

419-Scam-Jäger
Für so genannte „Internet-Jäger“ ist es inzwischen offenbar zum Volkssport geworden, den „Spieß umzudrehen“. Sie täuschen den Betrügern vor, auf die Betrugsmasche hereinzufallen und entwickeln damit einen umfangreichen Mailverkehr. Auf Seiten wie „419scammer.com“ diskutieren die „Jäger“ auch die besten Methoden, um die Betrüger reinzulegen.

Tipps für Empfänger vermeintlich freudiger Nachrichten
Wie erkenne ich solche Mails und den Betrugsversuch?
Alle Schreiben stimmen in folgenden Aspekten überein:

•Sie sind vom Tenor her freundlich, aber in fehlerhaftem Deutsch oder Englisch verfasst.
•Die Absender sitzen im Ausland (sofern Adressen angegeben sind).
•Der Inhalt der Mails ist komplett erfunden. Er entspricht schon nach dem gesunden Menschenverstand nicht der Wirklichkeit.
•Die Mails sprechen die Gutgläubigkeit des Lesers an sowie die natürliche Geneigtheit der Menschen, leicht und schnell zu materiellem Reichtum kommen zu wollen.
Was können Verbraucher tun?
•Im Internet recherchieren
•Seriöse gewerbliche Erbenermittler arbeiten international zusammen und bemühen sich, auf Erbfallanzeigen des Nachlassgerichtes die gesetzlichen Erben herauszufinden. Sie nennen in keinem Fall die zu vererbende Summe.
•Bei den Verbraucherverbänden nachfragen
•Maßnahmen gegen Spam-Mails ergreifen (s. Spam-Artikel).
•Schreiben im Papierkorb entsorgen

Quelle: Verbraucherschutz Bayern

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